Was sind IGe Leistungen
Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, kann man verschieden definieren: Im normalen Sprachgebrauch ist es üblich, IGeL als „Selbstzahlerleistungen“ zu bezeichnen, und damit alle Leistungen zu meinen, die ein Patient in der Praxis selbst zahlen muss. Diese Definition ergibt jedoch kein einheitliches Bild, weil verschiedene Kassen unterschiedlich viele Leistungen übernehmen. Es ist deshalb eindeutiger, unter IGeL alle Leistungen zu verstehen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss. Im IGeL-Monitor wird deshalb auch diese Definition verwendet. IGeL sind demnach zum einen Leistungen, die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der GKV gehören, wie Atteste und Reiseimpfungen. Zum weitaus größeren Teil sind IGeL jedoch medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten, die nicht zeigen können oder nicht gezeigt haben, dass sie, wie es das Gesetz fordert, „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Weitere Informationen zu der Frage finden Sie in den Rubriken IGeL-Marktund IGeL-Praxis.